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Lösungsmittel-Polyneuropathie als Berufskrankheit: Berufsgenossenschaften versagen! Sie wurde 1997 offiziell vom Bundesministerium für Arbeit anerkannt als „Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel …“ unter der Nummer BK 1317. 1997 bis 2002 wurden 1636 Verdachtsfälle an den Hauptverband der Berufsgenossenschaften (BG) gemeldet. Davon wurden aber nur 67 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Bereits 1985 hatte die WHO klare Kriterien zur Erkennung von Nervenschäden aufgestellt. Darunter ist auch die Feststellung, dass neurotoxische Schäden teilweise irreversibel sind und auch nach Ende der Exposition durch Schadstoffe andauern können. Die BG halten sich aber nicht daran und erteilen chemiefreundlichen Gutachtern Aufträge, um Ansprüche auf Schadensersatz abzuwehren. Im Report der Berufsgenossenschaften zur BK 1317, Nr. 3, 1999, wird behauptet, dass nach Beendigung der Schadstoff-Exposition keine Verschlechterung (Progredienz) des Gesundheitszustandes eintritt, und dies gegen ausdrückliche Feststellungen der zitierten Studien. Im Merkblatt der BG zur BK 1317 für die Ärzte werden Lösungsmittel als Krankheitsursache folglich immer dann ausgeschlossen, wenn ein Patient nicht mehr arbeitet und daher den Schadstoffen nicht mehr ausgesetzt ist. Damit erfüllen die BG den Wunsch der Politik, der Industrie auf jeden Fall Kosten zu ersparen. Folge: In den Betrieben werden schädliche Stoffe weiterhin verwendet und die Beschäftigten damit belastet (TAZ, 5.2.04, S.4, Reiner Metzger). Der Toxikologe Prof. Wolkowitz, ein häufig von den BG bestellter Gutachter, betonte in der ARD-Sendung Monitor am 22.7.04, dass nach Beendigung der Exposition von neurotoxischen Lösungsmitteln häufig eine weitere Verschlechterung der Krankheitssymptome festzustellen sei. Dennoch würden die BG wider besseres Wissen an der gegenwärtigen Praxis der Aberkennung von Ansprüchen festhalten. Es gehe um Kostenverschiebung von den BG zu den Krankenkassen, meinte auch Norbert Blüm in der gleichen Sendung. (ARD Monitor 22.7.04). |
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PCBs: Neue Befunde zur Wirkung PCB-Studie der LUA Nordrhein-Westfalen Eine Arbeit von Walkowiak, J. et al., The Lancet, Vol. 358, No.9293, 1602-1607 (2001) beweist den länger vermuteten deutlichen negativen Zusammenhang zwischen der PCB-Belastung der Muttermilch und der geistigen Entwicklung der Kleinkinder. Dabei war das Ausmaß der Intelligenzentwicklungsstörung sogar abhängig von den gemessenen - ferner bewirkt PCB bei Tierversuchen eine Thymus-Atrophie (Verkümmerung der Thymusdrüse, in der die Lymphozyten gebildet werden). PCB - Toxikologische Bewertung Es gibt eine Reihe von Studien mit Hinweisen, dass das toxische Potential von PCB bislang unterschätzt wurde. |
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